Chopper - Reisen
Sunday, 5. September 2010
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Sehr geehrte Chopperfreunde,Bitte lesen Sie Sich im nachfolgenden die Allgemeinen Geschäftsbedingunen von Chopper-Adventure sorgfältig durch, da Sie bei jedem Reisevertag bei uns zur Gültigkeit kommen. 1. Anmeldung: Die Anmeldung zu unseren Chopperreisen erfolgt schriftlich auf dem Postweg, per Fax oder online. Mit der Unterzeichnung Ihrer Reiseanmeldung erkennen sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an und es ist ein Reisevertrag zwischen Ihnen und Chopper-Adventure zustandegekommen. Somit verpflichtet sich die unterzeichnende Person, für alle durch sie mit angemeldeten Personen vertragsrechtlich ebenso, wie für Ihre eigenen Verpflichtungen. Der Reisevertrag erhält seine Gültigkeit durch schriftliche Bestätigung von Chopper-Adventure. Änderungen des bestätigten Vertrages bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung durch Chopper-Adventure.2. Bezahlung: Bei Abschluss des Vertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtpreises für alle durch Sie angemeldeten Personen auf unser Konto bei der Sparkasse Leipzig, BLZ 860 555 92 / Kto. 180 211 26 22 zu leisten. Nach Zahlungseingang erhalten Sie Ihre Reisebestätigung, die Anreisebeschreibung sowie alle weiteren notwendigen Vertragsunterlagen. Der Restbetrag inclusive Kaution von 500,- Euro pro Motorrad sollte bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt auf unserem Konto eingegangen sein, bei kurzfristigen Buchungen ist der volle Gesamtpreis sofort fällig. Nach Erhalt des vollständigen Reisepreises werden wir die vollständigen Reiseunterlagen an Sie schicken. Sollte der vollständige Reisepreis bis zum Tag vor der Abreise nicht eingegangen sein , gehen wir von Vertrags-Nichterfüllung seitens des Kunden aus und behalten uns die Forderung von Schadenersatz vor.3. Umbuchungen: Einmalige Umbuchungen sind bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich, sofern dies wegen saisonaler Gegebenheiten möglich ist, wobei die hierdurch entstehen zusätzlichen Kosten durch Sie zu tragen sind. Ab 30 Tage vor Reiseantritt sind nur noch Rücktritte und komplette Neuanmeldungen möglich. Genaueres siehe unter Punkt 4. (Reiserücktritt).4. Rücktritt: Ein Rücktritt wird nur durch schriftlichen Rücktritt bei Chopper-Adventure wirksam. Regelungen durch Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sind hiervon nicht betroffen. Es treten folgende Pauschalzahlungen in Kraft: (Poststempel des Rücktrittschreibens oder Datum des Faxeinganges gilt):
Chopper-Adventure besitzt das Recht vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn der Kunde den fälligen Reisepreis bis zum 29. Tag vor Reisebegin nicht begleicht (Verbuchung auf dem Konto von Chopper-Adventure gilt). Chopper-Adventure besitzt auch das Recht der Kündigung, falls der Kunde den grundsätzlichen Anforderungen der Reise nicht genügt (z.B. fehlende gültige Fahrerlaubnis).5. Haftung durch den Veranstalter: Chopper-Adventure haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für den reibungslosen Ablauf gemäß den vertraglich festgelegten Reiseleistungen. Die Haftung von Chopper-Adventure ist ausgeschlossen, sobald der Schaden durch höhere Gewalt, bzw. durch Chopper-Adventure weder vorsetzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Unsere Haftung ist in jedem Fall auf maximal das Dreifache des Reisepreises beschränkt. Die Haftung von Chopper-Adventure ist ausgeschlossen für vermittelte Fremddienstleistungen, die als solche gekennzeichnet sind. Im Übrigen können Chopper-Adventure für Verspätungen nicht haftbar gemacht werden.6. Haftungsverzicht des Kunden: Mit der Anmeldung und der Unterzeichnung des Reisevertrages erklären Sie, dass die Teilnahme an der Reise auf Ihr eigenes Risiko erfolgt. Sie erklären sich damit einverstanden, daß weder Chopper-Adventure noch andere Träger für während der Reise auftretenden Schäden, ob Personen-, Sach- oder Vermögensschäden haftbar gemacht werden können. Sie übernehmen die vollständige zivil- und strafrechtliche Haftung für eventuell durch Sie verursachte Verkehrsunfälle. Sie wissen, dass Sie den möglichen Gefahren des Motorradfahrens, insbesondere auch des Risikos durch die Gruppenfahrt ausgesetzt sind. Chopper-Adventure haftet nicht für Fehler anderer Gruppenteilnehmer, auch wenn diese und sie selbst dem Tourguide folgen. Ihnen ist bekannt, daß ihre eventuelle Unfähigkeit zur weiteren Teilnahme sie nicht berechtigt, Preisminderungen geltend zu machen. Sie verpflichten sich, die jeweils geltenden landestypischen Gesetze, insbesondere Verkehrsregeln, einzuhalten. Sie sind im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und verpflichten sich zum Tragen ordentlicher Schutzkleidung beim Chopperfahren.7. Mitwirkungspflicht des Kunden und Reklamationen: Wir bitten Sie, für Ihre persönliche Vorbereitung der Chopper-Tour selbst ausreichend Sorge zu tragen. Außerdem möchten wir Sie daran erinnern, daß eine Motorrad-Tour in der Gruppe eine gewisse Rücksichtnahme auf andere Teilnehmer und Anpassung erfordert, die Sie selbst schließlich ebenfalls zu Recht erwarten. Sie sind in diesem Sinne verpflichtet, Schäden bei auftretenden Leistungsstörungen vermeiden zu helfen oder so gering wie möglich zu halten. Sie erklären, dass sie Beanstandungen uns sofort mitteilen, um Besserungen zu ermöglichen. Nicht behobene Mängel müssen schriftlich spätestens einen Monat nach Rückkehr von der Reise benannt werden, sonst verfällt ein möglicher Anspruch auf Preisminderung. Verhält sich ein Teilnehmer der Reise derart, daß andere Teilnehmer oder Dritte durch sein Verhalten verletzt, geschädigt oder erheblich gefährdet werden, haben die Chopperguides das Recht, den Teilnehmer ohne Erstattung seiner Reisekosten oder Anrecht auf Entschädigung, von der Tour auszuschließen.8. Versicherungen: Im Reisevertrag sind keine Versicherungen, wie Reiserücktrittsversicherung oder Schutzbrief enthalten. Wir bitten Sie, den Abschluß der Versicherung selbst vorzunehmen, sofern Sie noch keine besitzen. Hinweise dazu finden Sie im Punkt Versicherungen. Die Kaution für das Motorrad wird bei Unfall oder Beschädigung des Motorrads einbehalten und auf die Reparaturkosten angerechnet.9. Ausweispflicht: Für die Mitnahme von Ausweisen bzw. Reisepässen bzw. für die Einhaltung anderer gesetzlicher Pflichten sind Sie selbst verantwortlich. Wir teilen Ihnen aber mit, was sie im Einzelfall benötigen.10. Leistungen: Unsere Leistungen finden Sie in unseren Reisebeschreibungen/ Tourbeschreibung. Sollten einmal die Reisebeschreibungen und die vorab erhaltenen Prospekte oder Informationsschreiben nicht übereinstimmen, bedenken Sie bitte, daß äußere Umstände dazu führen können, diese Änderungen kurzfristig vornehmen zu müssen. Wir verpflichten uns, Änderungen zu gleichwertigen Leistungen vorzunehmen. Nach Vertragsabschluß notwendig werdende Leistungs- und Preisänderungen werden dem Kunden sofort mitgeteilt. Preisänderungen (z.B. durch Änderungen von Steuern oder Gebührenabgaben) werden Chopper-Adventure ausschließlich dann vornehmen, wenn zwischen dem Vertragsabschluß und der Erhöhung der Drittgebühren mehr als 4 Monate liege. Wird die Reise auf Grund höherer Gewalt verhindert, können beide Vertragsparteien den Vertrag kündigen. Wird während der Reise ein Chopperführer durch Unfall oder Krankheit zum Abbruch der Tour gezwungen, hat Chopper-Adventure das Recht, die Reise sofort zu beenden, sofern kein Ersatz für den Tourenfahrer gefunden werden kann. Die Teilnehmer erhalten den Reisepreis anteilig für die noch anstehenden Leistungen zurück. Im Falle eines Ausfalles des Chopperfahrers und eines Abbruches vor dem zweiten Reisetag, erhalten die Teilnehmer den gesamten Reisepreis zurück erstattet.11. Teilnehmerzahl: Die Größe der Gruppe beträgt max. acht Motorräder inklusive ein bis zwei Reiseführer, jedoch gibt es keine Mindestteilnehmerzahl. Wir behalten uns vor, die Reise abzusagen, sofern sich bis 10 Tage vor Antritt der Reise weniger als 2 Teilnehmer anmelden. Wir werden dann einen neuen Reisetermin vereinbaren oder die gezahlten Beträge zurückerstatten. Ansprüche darüber hinaus entstehen nicht.12. Salvatorische Klausel: Chopper-Adventure behalten sich das Recht vor, Druck-, Rechenfehler in ausschreibenden Dingen, wie Internet oder Prospekten jederzeit zu korrigieren. Die mögliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reise- und Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der anderen Bestimmungen oder des Vertrages zur Folge. Unwirksame Bestimmungen werden im gemeinsamen Einvernehmen der Vertragspartner durch Bestimmungen ersetzt, die dem angestrebten Erfolg möglichst nahe kommen.13. Gerichtsstand: Der Gerichtsstand ist für beide Vertragsparteien Leipzig. |


